Grafik, auf der ein Laptop, eine Kaffeetasse und eine Checkliste zum Thema Marketing im Datenschutz zu sehen ist

Datenschutz im Marketing

Datenschutz im Marketing

Dass der Datenschutz allumfassend eingehalten wird, ist in jedem Unternehmensbereich essenziell. Ein besonders wichtiger Bereich ist das Marketing, da sich hier eine Datenschutzverletzung besonders schnell einschleichen kann. 

Ein Beispiel für einen hohen Datenschutzverstoß bei Werbemaßnahmen und einem hohen Bußgeld ist der Fall der GROUPE CANAL+ in Frankreich.  

  • Das Unternehmen versendete unaufgefordert E-Mail-Werbung, ohne die erforderlichen Einwilligungen der Empfänger nachweisen zu können. Zudem wurden Betroffenenanfragen entweder nicht oder nicht fristgerecht beantwortet, und die Datenschutzerklärungen waren unzureichend.  
  • Diese Verstöße führten zu einer Geldstrafe von 600.000 Euro, die von der französischen Datenschutzbehörde im Oktober 2023 verhängt wurde. Die Höhe des Bußgeldes orientierte sich an dem Umsatz des Unternehmens, der 2022 bei knapp 2 Milliarden Euro lag. 
  • Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, rechtliche Grundlagen wie das Einwilligungsmanagement und die transparente Kommunikation mit Betroffenen ernst zu nehmen 

Den genauen Bericht zum Fall können Sie hier nachlesen, im letzten Absatz steht der Beschluss der CNIL. 

Wie verhindere ich eine Datenschutzverletzung bei Werbemaßnahmen?

Um derartige Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen bei der Nutzung personenbezogener Daten klare Einwilligungen einholen, eine einfache Widerspruchsmöglichkeit bieten und regelmäßig überprüfen, ob die erhobenen Daten weiterhin erforderlich sind. Weiterführende interne Maßnahmen wie ein umfassendes Datenschutzmanagement und Schulungen der Mitarbeiter helfen ebenfalls, ein datenschutzkonformes Werbekonzept aufzustellen. 

Wir haben eine Checkliste mit Tipps aufgestellt, die Unternehmen dabei helfen kann, den Datenschutz bei Werbemaßnahmen zu gewährleisten: 

1. Einwilligung einholen (Opt-in)
  • Vor dem Versand von Werbematerialien per E-Mail, Telefon oder SMS muss eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen vorliegen. 
  • Diese Einwilligung sollte dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein. 
  • Informieren Sie Betroffene klar und verständlich über die Art und den Zweck der Datenverarbeitung. 
  • Geben Sie an, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. 
  • Stellen Sie sicher, dass Betroffene jederzeit der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen können. 
  • Platzieren Sie dafür eine gut sichtbare Option in E-Mails oder auf Ihrer Website. 
  • Nutzen Sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen. 
  • Dazu gehören Datenverschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsaudits. 
  • Erheben und speichern Sie nur die Daten, die für die jeweilige Werbeaktion notwendig sind. 
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob die gespeicherten Daten noch benötigt werden, und löschen Sie überflüssige Informationen. 
  • Bei der Nutzung von Cookies und Tracking-Technologien muss eine klare Zustimmung der Nutzer eingeholt werden (z. B. über ein Cookie-Banner). 
  • Sorgen Sie dafür, dass Nutzer ihre Zustimmung jederzeit ändern oder widerrufen können. 
  • Geben Sie personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der Betroffenen an Dritte weiter, z. B. an Werbepartner oder Analyse-Dienstleister. 
  • Stellen Sie sicher, dass mit Partnern ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen wird. 
  • Speichern Sie personenbezogene Daten nur so lange, wie es der Zweck der Verarbeitung erfordert. 
  • Beachten Sie gesetzliche Aufbewahrungsfristen und löschen Sie Daten nach Ablauf. 

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