ein rostiger Anker, der an einem Schiff befestigt ist

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Datenschutz-beauftragter (DSB)

Was macht der Datenschutzbeauftragte?

Der Datenschutzbeauftragte (kurz: DSB) beaufsichtigt die Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften. Er überwacht entsprechende Prozesse, wie z.B. die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern, Datenschutz-Folgeabschätzungen (kurz: DSFA) und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Versäumnis einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Wer braucht einen DSB?

Gesetzliche Verpflichtung im BDSG

Jedes Unternehmen, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter auch Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeiten, und/oder mit besonders sensiblen Daten umgehen.

Wir empfehlen die Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen bzw. eine regelmäßige Datenschutz-Beratung für Unternehmen auch ohne gesetzliche Verpflichtung, denn Datenschutz muss immer gewährleistet sein!

Tätigkeiten eines DSB

Ein Auszug der komplexen Tätigkeiten

Beratung

und Unterrichtung des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten hinsichtlich Ihrer Pflichten und der Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den durchgeführten Verarbeitungen.

Schulung

Den Mitarbeitern werden Grundlagen des Datenschutzes vermittelt. Hier geht es u.a. um die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, die rechtlichen Rahmenbedingungen und um Gesetzesänderungen.

Überwachung

ein Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung von Verordnungen und Datenschutzvorschriften. Wie ist der Stand der Sensibilisierung und Schulungen der Mitarbeiter? Werden die geplanten Strategien entsprechend umgesetzt?

Aufsichtsbehörde

Ein Datenschutzbeauftragter übernimmt die Kommunikation für Unternehmen mit der Aufsichtsbehörde bei Auskünften und mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen.

Kosteneffizienz

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist für Unternehmen in den meisten Fällen viel günstiger als ein interner DSB. Mehr zu dem Thema lesen Sie hier.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Wenn Sie mehr Informationen zum komplexen Aufgabenfeld eines DSB benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Datenschutzbeauftragter für Unternehmen - intern oder extern?

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

Jedes Unternehmen kann frei für sich entscheiden, ob es einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten benennt und entsprechend ausbildet, oder einen externen Datenschutzbeauftragten einkauft. Es gibt wesentliche Vorteile für einen externen Datenschutzbeauftragten.

Der externe Datenschutzbeauftragte hat in der Regel Erfahrung mit unterschiedlichsten Unternehmen gesammelt. Er ist verpflichtet, sich laufend weiterzubilden und immer auf dem aktuellen Stand des Datenschutzrechts zu sein.

Übernimmt ein interner Mitarbeiter die umfangreiche Position des Datenschutzbeauftragten, muss dieser für die Ausübung seiner komplexen Aufgaben im Datenschutz von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist kein Teil des Unternehmens und hat keine eigenen Interessen im Unternehmen.

Der externe Datenschutzbeauftragte ist in den meisten Fällen deutlich günstiger als ein interner Datenschutzbeauftragter, da er nicht fest angestellt ist und nur für bestimmte Tätigkeiten bezahlt wird.

gemeldete Beschwerden
von Betroffenen
0
von verantwortlichen Stellen gemeldete Datenschutzverletzungen
0
vom Landesbeamten nach DSGVO verhängte Bußgelder
0 Mio. €

Niedersachsen 2022, Quelle: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Unsere Leistungsbausteine im Überblick

als Grundlage für Ihr individuelles Setup

Auf dieser Grundlage und einem ausführlichen Gespräch schnüren wir ein individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten, jederzeit erweiterbaren Datenschutz für Ihr Unternehmen.

Starter

Premium

Premium +

* Gibt Ihr Unternehmen personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte weiter? Dann sind Sie laut DSGVO verpflichtet, mit dem entsprechenden Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abzuschließen.

Buchen Sie jetzt Ihren Datenschutz

So funktioniert DAtenschutz

Gemeinsam in den Datenschutz für Ihr Unternehmen starten

1

Kennenlernen

Wir lernen uns unverbindlich kennen und verschaffen uns einen Überblick über Ihre aktuellen Herausforderungen und Erwartungen.

2

Analyse / Vorbereitung

Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und finden so heraus, welche branchenspezifische Beratung Ihr Unternehmen benötigt.

3

Datenschutz

Sie benennen uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und starten mit Ihrer individuellen Bestandsaufnahme. Bei fachlichen Fragen steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der im Rahmen eines Audits gern Ihre Prozesse prüft.

Fragen zum Thema Datenschutz

oder bereit mit uns in See zu stechen?

Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Leistungen oder möchten sich unverbindlich beraten lassen? Wir helfen weiter.