Grafik, auf der ein Kompass und ein Pergamentstück mit der Aufschrift "Logbuch Eintrag Nr. 1 - Datenschutz" zu sehen ist
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Logbuch Eintrag Nr. 1: Was versteht man unter Datenschutz?

Das Thema Datenschutz ist für Unternehmen ein fundamentales Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ob beim Arzt, in einem Onlineshop oder auf der Arbeit – persönliche Daten werden überall und zu jeder Zeit gesammelt und verarbeitet. Deswegen gilt es, sie ganz besonders zu schützen.  

Der Datenschutz bezeichnet den Schutz von personenbezogenen Daten natürlicher Personen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten und die Gewährleistung der Privatsphäre der Nutzer. Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Die Daten sollen vor missbräuchlicher Verwendung geschützt werden.

Der Schutz beinhaltet organisatorische und technische Maßnahmen für Unternehmen, um Missbrauch von Daten zu verhindern und die Privatsphäre der Einzelpersonen in einer digital vernetzten Welt zu wahren. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie einheitliche Standards für den Datenschutz innerhalb der EU setzt. Die EU-DSGVO wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze ergänzt.

Mit der zunehmenden Digitalisierung und der Entwicklung neuer Technologien gewinnt der Datenschutz weiter an Bedeutung und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden stetig neu angepasst. Auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Informationssicherheit (BfDI) finden Sie weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

Datenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz ist ein weltweites Grundrecht: Dies ist in der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen geregelt. Artikel 12 verbietet willkürliche Eingriffe des Staates in die Freiheits- und Privatsphäre und verpflichtet den Staat, jeder Person Rechtsschutz gegen die Verletzung ihrer Freiheits- und Privatsphäre zu garantieren.

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